Perlwein, Champagner, Sekt oder Prosecco... wer steigt da noch durch und wo ist der kleine aber feine Unterschied?
Schaumwein ist der Oberbegriff für weinhaltige Getränke in Flaschen, die aufgrund ihres Gehalts an Kohlenstoffdioxid unter Druck stehen. Der Überdruck durch das gelöste Kohlenstoffdioxid muss bei 20 °C mindestens 3 bar betragen. Im Unterschied dazu haben
Perlweine nur einen Überdruck von 1 bis 2,5 bar. Schaumwein unterliegt in der Bundesrepublik Deutschland der Schaumweinsteuer. Diese ist eine Verbrauchsteuer und beträgt für Schaumwein mit einem Alkoholgehalt von weniger als 6 % Vol. Alkohol 51,-€
pro Hektoliter und für Schaumwein mit einem Alkoholgehalt von 6 % Vol. oder mehr 136,-€ pro Hektoliter. In Deutschland wurden 2018 nach Erhebung des Statistischen Bundesamtes 283,8 Millionen Liter Schaumwein konsumiert.
Sekt oder insbesondere Winzersekt (= Erzeugerabfüllung), muss aus den Grundweinen des Weinbaubetriebs hergestellt sein. Zum Einsatz kommen sowohl das Flaschengärverfahren als auch das Tankgärverfahren.
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