Bio-Kontrolle

Bio-Kontrolle nach EU-Richtlinien

Die EU-Öko Verordnung wurde zum Schutz des Verbrauchers erlassen, um einen Mißbrauch der geschützten Begriffe "Bio" oder "Öko" zu verhindern. Unternehmen, die Lebensmittel aus ökologischem Landbau selbst erzeugen oder aufbereiten oder handeln, müssen gesetzliche Mindeststandards der EU-Öko Verordnung einhalten. Sie sind verpflichtet, sich bei einer staatlich zugelassenen Kontrollstelle anzumelden.



Bei uns...

Wir lassen uns von der ABCERT GmbH kontrollieren. Die ABCert GmbH erhebt bei der ersten Kontrolle im Unternehmen detailliert Betriebsdaten und berät in Fragen der Umsetzung der EU-Öko Verordnung. Danach erfolgt mindestens einmal jährlich eine umfangreiche Überprüfung des gesamten Unternehmens, das Kontrollpersonal nimmt auch Einsicht in die Aufzeichnungen über alle Ein- und Verkäufe. Zusätzlich zu den angemeldeten Inspektionen werden unangekündigte Stichproben und Nachkontrollen durchgeführt.

Erst durch die Erfüllung der gesetzlichen Standards wird der Gemüsekiste ein entsprechendes Zertifikat ausgestellt, das uns berechtigt, unsere Produkte als "Öko" oder "Bio" auszuzeichnen und zu vermarkten.

Weiterführende Informationen

Zur Kontrollstelle:
www.abcert.de
EU-VO:
www.bmelv.de
Download-Dokument
Unser EU-Bio-Zertifikat

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