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Mitteilungen

Bio-Geflügel: Kontrollen werden verschärft

Die Länderarbeitsgemeinschaft der zuständigen Öko-Behörden (LÖK) hat die Vorgaben für die Kontrolle von Geflügelhaltern deutlich verschärft.

Bei Großbetrieben muss die Öko-Kontrollstelle jetzt viermal im Jahr nach dem Rechten sehen. Davon dreimal unangemeldet. Damit ziehen die Behördenvertreter die Konsequenz aus Bio-Geflügel-Skandalen wie Franzsander und Hennenberg. Der Vorschlag dazu kam von außen.

Am 22. und 23. September 2009 trafen sich die Vertreter der Kontrollbehörden zur turnusgemäßen LÖK-Sitzung in Bonn. Auf der Tagesordnung stand unter TOP 16 ein Antrag zur Verbesserung des Kontrollverfahrens bei spezialisierten Öko-Geflügelhaltern. Eingereicht hatte ihn die Öko-Kontrollstelle Gesellschaft für Ressourcenschutz (GfRS). Über den Ausgang der Diskussion teilte der derzeitige LÖK-Vorsitzende Stefan Geisthardt von der rheinland-pfälzischen Behörde auf Anfrage von BioHandel mit: „Beschlossen wurde, dass bei spezialisierten Öko-Geflügelhaltern mit einer durchschnittlichen Bestandesgröße von mehr als 3.000 Tieren mindestens zwei Inspektionen jährlich, davon eine unangekündigt, und bei einer Bestandesgröße von mehr als 10.000 Tieren mindestens vier Inspektionen jährlich, davon drei unangekündigt, von den Kontrollstellen durchzuführen sind.“

Damit zieht die LÖK Konsequenzen daraus, dass sogar, wie im Fall Hennenberg, Großbetriebe mit 20.000 Legehennen von ihrer Öko-Kontrollstelle – in diesem Fall vom Institut für Marktökologie (IMO) – nur einmal im Jahr angemeldet besucht wurden. Ferner gilt: Bei den Inspektionen ist der Warenfluss durch geeignete Maßnahmen, beispielsweise Rückverfolgung von Endverbraucherpackungen und Cross-Checks, mit besonderer Intensität zu prüfen.

Futtermittelanalyse wird Pflicht

Über den Antrag hinaus beschlossen die Kontrollbehörden noch einen Zusatz: „Zudem ist in den genannten Betrieben durch die Kontrollstellen jährlich eine Probenahme zur Futtermittelanalyse bezüglich der Überprüfung der VO-konformen Komponenten (insbesondere mikroskopische Untersuchung auf die Zusammensetzung und GVO-Untersuchung) vorzunehmen.“ Mit beiden Festlegungen ziehen die Behörden Konsequenzen aus dem Fall Franzsander. Der war durch die schnelle Reaktion der NRW-Futtermittelkontrolleure ins Rollen gekommen. Hätte die zuständige Öko-Kontrollstelle ABCert die Futtersilos bei Franzsander schon früher beprobt oder mit Hilfe von Endverbrauchergebinden die Rückverfolgbarkeit erprobt, wäre der unerlaubte Einsatz konventioneller Futtermittel vermutlich früher entdeckt worden.

Handbuch-Vorschläge umgesetzt

Eigentlich sollten die nun verpflichtenden Vorgaben zur risikoorientierten Kontrolle spezialisierter Geflügelhalter für die Öko-Kontrollstellen nichts Neues sein. Bereits 2003 entstand im Rahmen des Bundesprogramm ökologischer Landbau ein „Handbuch für Kontrollstellen“. Darin steht unter anderem, dass Legehennenbetriebe in der Regel unangekündigt zu besuchen sind und dabei neben dem Auslauf auch die aktuellen Futtermischungen überprüft werden sollten. Schon 2003 wurde auch die Einordnung der Betriebe in Risikoklassen vorgeschlagen, mit einer erhöhten Kontrollfrequenz für Betriebe mit hoher Risikostufe. Darunter würden sämtliche großen Geflügelhalter fallen. Seit März 2009 liegt eine Neufassung dieses Handbuchs vor.

Die Tatsache, dass die LÖK nun einzelne Maßnahmen aus diesem Handbuch verpflichtend vorschreibt, zeigt deutlich, dass einige Öko-Kontrollstellen dieses Handbuch bisher wenig beachtet haben. LÖK-Vorsitzender Stefan Geisthardt schreibt in seiner Mail an BioHandel: „Die LÖK wird sich auch weiterhin intensiv und konstruktiv mit der Harmonisierung des Kontrollverfahrens und der Lösung erkannter Probleme beschäftigen.“

Eines dieser erkannten Probleme besteht zum Beispiel darin, dass verschachtelte Unternehmen ihre verschiedenen Betriebsteile von unterschiedlichen Kontrollstellen zertifizieren lassen. Vielleicht gibt es ja auf der nächsten LÖK-Sitzung einen Antrag dazu.


Quelle & weiterführende Informationen

naturkost.de:
www.naturkost.de


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