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Mitteilungen

Aromatisierung von Bio-Lebensmitteln

Eine kleine Information: Einsatz von Aromen im Naturkosthandel

Die EU-Öko-Verordnung erlaubt den Einsatz natürlicher Aromen zur Abrundung des Geschmacks von Bio-Lebensmitteln. Naturidentische und synthetische Aromen dürfen bei der Herstellung von Bio-Lebensmitteln nicht zum Einsatz kommen. Das Aroma dient in Bio-Produkten der Unterstreichung des Eigengeschmacks und nicht der Überdeckung minderwertiger Qualitäten und des Mangels an (teuren) Rohstoffen. Viele Öko-Unternehmen verzichten freiwillig auf den Einsatz von Aromen, um dem Grundsatz der Natürlichkeit von Bio-Lebensmitteln zu entsprechen. Über eine größere Rohstoffmenge und schonende Verarbeitungsweise lassen sich gute geschmackliche Qualitäten auch ohne Aromazusatz erreichen.

Aromatisch ohne Aromen

„Natürliche" Aromen müssen zwar aus natürlich vorkommenden Rohstoffen gewonnen werden - aber nicht zwingend aus den Rohstoffen, nach denen sie schmecken. Bei der Herstellung „natürlicher" Aromen kommen Konservierungsstoffe, Lösungs- und Verdünnungsmittel und oft auch gentechnisch veränderte Organismen (GVO) zum Einsatz. Erdbeeraroma kann zum Beispiel auch aus Holzfasern gewonnen werden. Grundlage für Pfirsich-, Kokos- und Apfelaroma können Schimmelpilzkulturen sein.

Die BNN-Aromenempfehlung

In der Mehrzahl der im Naturkostfachhandel erhältlichen Lebensmittel finden bereits Bio-Aromaextrakte oder ätherische Bio-Öle (Kategorie 1 der BNN-Aromenempfehlung) zur intensiveren Geschmacksgebung Verwendung. Für einige Genussmittel wie Tees, Fruchtzubereitungen und Süßwaren werden allerdings mitunter auch Aromen aus der namensgebenden Frucht (Kategorie 2) sowie andere natürliche Aromen (Kategorie 3) eingesetzt. Die Aromenempfehlung dient dem Ziel, den Naturkostfachhändlern und ihren Kunden eine Unterscheidung der einzelnen, laut EU-Öko-Verordnung zugelassenen »natürlichen« Aromen in den Produkten zu ermöglichen. Gentechnische Verfahren dürfen zur Gewinnung von Aromen, die in Bio-Produkten eingesetzt werden sollen, nach Beschluss des BNN Herstellung und Handel e.V. nicht eingesetzt werden. 

BNN-Kategorisierung der natürlichen Aromen:

Kategorie 0 - Lebensmittel und Produkte ohne Aromen

Empfehlung: Uneingeschränkt empfehlenswert
Beispiele: Jasminblüten*, Vanillemark*

Kategorie 1 - Öko-Aromaextrakte, ökologische ätherische Öle

Empfehlung: Sehr empfehlenswert
Beispiele: Orangenschalenöl*

Kategorie 2 - Öko-Aromen aus dem namensgebenden Rohstoff

Empfehlung: Bedingt einsetzbar in Genussmitteln wie Teeprodukten, Konditoreierzeugnissen, Süßwaren und Erfrischungsgetränke
Beispiele: natürliches Aroma aus der Himbeere*

Kategorie 3 - alle restlichen ökologischen Aromen

Empfehlung: zu meiden
Beispiele: natürliches Kolaaroma*

Kategorie k1 - konv. Aromaextrakte und ätherische Öle

Empfehlung: Einsetzbar, wenn keine ökologischen Aromaextrakte oder ätherische Öle verfügbar sind
Beispiele: Zimtextrakt

Kategorie k2 - konv. Aromen aus dem namensgebenden Rohstoff

Empfehlung: Einsetzbar, wenn keine Öko-Aromen aus dem namensgebenden Rohstoff verfügbar sind
Beispiele: natürliches Aroma aus der Erdbeere

Kategorie k3 - alle restlichen konv. Aromen

Empfehlung: zu meiden
Beispiele: natürliches Aroma

Kategorie r - Raucharoma nach dem Standard des BNN Herstellung und Handel

Empfehlung: empfehlenswert
besteht nur aus Wasser und Rauch und ggf. Hilfsstoffen, die der Öko-Verordnung entsprechen müssen, aus FSC-zertifizierten Hölzern gewonnen

Kategorie kr - konventionelles Raucharoma

Empfehlung: nicht empfehlenswert


Quelle & weiterführende Informationen

BNN:
www.n-bnn.de

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